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Fachanwälte für Arbeitsrecht und Sozialrecht in Düren, Euskirchen und Köln, Spezialisten auch für Wettbewerbsverbote, Arbeitsrecht bei Insolvenz, Berufsunfähigkeit im Versorgungswerk

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Ablöseforderungen bei Wettbewerbsverboten!

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Oliver Derkorn, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht

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Dr. Walter Kunzmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Lösegeld - Ablöse - Abstandszahlung beim Wettbewerbsverbot

Hier sprechen wir vorrangig von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten. Aber auch zum vertraglichen Wettbewerbsverbot haben wir Lösungen.

Ablöse beim nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

Daran hatte der Gesetzgeber wohl nicht gedacht: viele Arbeitgeber entdeckten inzwischen die Möglichkeit, nachvertragliche Wettbewerbsverbote zu nutzen für eine neue Einkommensquelle: Lösegeld oder Ablöse.

Sie fordern von ihrem Arbeitnehmer eine „Abstandszahlung” dafür, dass sie auf das nachvertragliche Wettbewerbsverbot verzichten.

Modell Profisport: “Ablöse”

Diese Lösegeld- oder Abstandszahlung gibt es auch beim vertraglichen Wettbewerbsverbot: im Profisport ist das Phänomen bekannt als Ablöse beim Vereinswechsel.

Aufgrund des Medieninteresses kommen diese Fälle eher ans Licht, wenn auch ohne Einzelheiten.

Hier, im Profisport, sind befristete Verträge üblich, die eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit ausschließen. Zum Teil wird bereits im Vertrag vereinbart, für welchen Betrag und zu welchen sonstigen Bedingungen der aktuelle Verein bereit ist, den Arbeitsvertrag aufzulösen.

Rechtslage ist eindeutig: Vertrag ist Vertrag

An der Rechtslage gibt es nichts zu deuteln: der Superstar muss die vereinbarte Zeit für nur diesen Verein spielen und erhält dafür seine Vergütung. Ist er nun erfolgreich und schießt oder verhindert viele Tore, so wächst die Begehrlichkeit der Konkurrenz und sein Marktwert steigt. Bei einem anderen Verein könnte er noch viel mehr verdienen und in einem attraktiveren Umfeld spielen („tausche 2. Bundesliga gegen Champions League“).

Es nutzt dem aktuellen arbeitgebenden Verein wenig, auf Vertragserfüllung zu beharren. Wenn die Motivation des Superstars nachlässt, wenn er einige Male den Ball in erfolgversprechender Position verstolpert, wächst die Erkenntnis beim Arbeitgeber, dass in dieser Situation der einstige Superstar überbezahlt ist. Ihn zur Strafe auf die Bank oder gar auf die Tribüne zu setzen, ist eine teure Lösung.

Pragmatismus siegt

Die Erkenntnis setzt sich somit durch, dass man Reisende nicht aufhalten soll. Der arbeitgebende Verein einigt sich also mit dem Interessenten und dem Spieler über die Ablösesumme; der befristete Arbeitsvertrag mit dem Spieler wird aufgelöst und der Vereinswechsel geht über die Bühne.

Ablöse oder Abstandszahlungen nehmen zu

Mit den Wettbewerbsverboten der weniger spektakulären Arbeitswelt sind diese Fälle nur bedingt vergleichbar. Aber wir haben den Eindruck, dass die Fälle häufiger werden, in denen eine Abstandszahlung gefordert wird.

Dies spielt vor allem beim nachvertraglichen Wettbewerbsverbot eine Rolle, aber wir erlebten auch schon Fälle, bei denen es um Ausstieg aus dem vertraglichen Wettbewerbsverbot ging, also der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, um zur Konkurrenz zu wechseln.

Der Arbeitnehmer hat zumeist ein ordentliches Kündigungsrecht. Manchmal erschwert das Handikap einer langen Kündigungsfrist den Wechsel.

Der Arbeitgeber hat seinerseits keine Möglichkeit, die erhoffte Höchstleistung zu erzwingen. Arbeitnehmer zu motivieren, ist eine nicht endende Daueraufgabe für Arbeitgeber.

Viele Arbeitnehmer haben wie der Sportprofi eine Karriereerwartung. Sie mag nicht so ausgeprägt sein wie beim Profisportler und vor allem wird sie sich auf einen längeren Zeitraum erstrecken. Ergebnis: Das bestehende Arbeitsverhältnis erschlafft.

Die Situation ähnelt also doch der im Berufssport.

Juristische Lösung oft eindeutig

Juristisch kann die Situation wiederum eindeutig sein: es gibt auch nachvertragliche Wettbewerbsverbote, die wirksam sind. Mit ihnen kann der alte Arbeitgeber den Wechsel zum Konkurrenten verhindern.

Aber vielleicht führen bereits Formfehler zur Unverbindlichkeit des Wettbewerbsverbots.

Ein juristischer Ansatz für uns als Rechtsanwalt des Arbeitnehmers ist, die Verbindlichkeit dieses Wettbewerbsverbots in Zweifel zu ziehen.

Zum Beispiel würden wir argumentieren, dass die versprochene Karenzentschädigung zu niedrig ist. Dies fällt oft leicht, wenn sie lediglich 50 % der vertragsgemäßen Vergütung erreicht.

Aber wir können nicht versprechen, dass das Arbeitsgericht unserer Argumentation folgen wird.

Und erst recht können wir nicht versprechen, dass dies so schnell geschieht, wie es geboten wäre.

Juristische Argumente sind wertvoll. Aber oft spielt die Zeit eine entscheidende Rolle. Der Wechsel zum neuen Arbeitgeber soll möglichst schnell geschehen. Dieser möchte nicht warten. Die wertvollen Kenntnisse, die persönliche Kontakte zu Kunden oder anderen Geschäftspartnern, verlieren durch das Warten schnell an Wert.

Was tun?

Bei vertraglichen Wettbewerbsverboten, also während des bestehenden Arbeitsverhältnisses, gibt es einige Möglichkeiten, sich zu befreien, die wir hier aber aus guten Gründen nicht offenlegen. Es sind keine Geheimwaffen, aber nicht jeder kommt auf diese Ideen. Wir lassen uns nicht in die Karten gucken.

Bei den nachvertraglichen Wettbewerbsverboten gibt es einige Ansätze zum Erfolg, die nicht geheim gehalten werden müssen:

Chancen und Risiken

Als erstes muss man die eigenen Chancen und die potentiellen Argumente des Gegners bewerten:

Spätestens jetzt wird das Spiel spannend:

Kontakt mit dem neuen Arbeitgeber

In der Regel sollte man gegenüber dem neuen Arbeitgeber mit offenen Karten spielen.

Wäre er notfalls bereit, sich an einer Abstandszahlung zu beteiligen?

Würde er gar die Abstandszahlung voll übernehmen?

Wie reagiert er auf das Risiko, dass der Arbeitsantritt nicht so schnell erfolgt, wie gewünscht?

Unsere Strategie und Taktik

Hier gibt es keine allgemeine Strategie und Taktik. Und wenn wir sie hätten, würden wir sie nicht im Internet publizieren. Es gibt unsere Erfahrungen und es gibt Tricks.

Aber eine Patentlösung können wir nicht versprechen. Jeder Fall ist anders.

Zeichnet sich ab, dass eine einvernehmliche Lösung unwahrscheinlich wird, ist dringend anzuraten, eine Schutzschrift für alle Arbeitsgerichte beim Hinterlegungsregister einzureichen. Dies reduziert die Wahrscheinlichkeit, dass eine einstweilige Verfügung des Arbeitgebers uns überrascht und massiv behindert.

Strategie und Taktik bei vertraglichen Wettbewerbsverboten

Bei vertraglichen Wettbewerbsverboten, also bei noch bestehenden Arbeitsverhältnissen, sind die Voraussetzungen ganz andere. Und die Lösungen sind entsprechend anders aus. Wir haben da einige in der Praxis bewährten Ideen. Diese legen wir hier nicht offen. Es sind keine Geheimwaffen, aber doch Lösungen, auf die nicht jeder kommt.

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Wir sind vor allem regional tätig im westlichen Rheinland, aber auch deutschlandweit.

Fachanwälte Arbeitsrecht in Düren und Euskirchen fahren auch zum Landesarbeitsgericht und Arbeitsgericht in Köln

Eingang zum Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht in Köln

Wir versprechen: wir nehmen alle Gerichtstermine persönlich war, nicht nur in Düren, Euskirchen, Bonn, Köln ... . Wir beauftragen keine anderen Anwälte mit der Terminsvertretung. Wir reisen selbst an, auch nach Berlin, Potsdam, Chemnitz, Emden, Aachen, Freiburg, Hof oder Bautzen!

Fundierte Kenntnisse des Arbeitsrechts sind unersetzlich. Aber für eine gute Interessenvertretung braucht man mehr. Das erläutern wir gerne am Beispiel des Verzugslohns und die damit verbundenen Risiken für Arbeitgeber = Chancen der Arbeitnehmer.

Aufgrund der Erfahrung mit vielen Fällen in Spezialgebieten entwickelten sich zusätzliche Schwerpunkte, in denen wir überdurchschnittlich viel Erfahungen sammelten:

Insolvenz des Arbeitgebers - Arbeitsrecht die Ansprüche gegen Insolvenzverwalter durchsetzen

Ergänzt wird dies mit ausgewählten Bereichen des Sozialrechts, die Bezug zum Arbeitsleben haben: Arbeitslosengeld, Schwerbehindertenrecht, Renten und Krankengeld.

Auch hier entwickelten sich Spezialgebiete:

Die Kosten

Für unsere Arbeit erwarten wir angemessene Honorare. Wir sagen unseren Mandanten zu Beginn, was an Kosten auf sie  zukommt. Grundsätze des Honorars finden Sie hier!

Wir helfen gerne!

Wir helfen Ihnen gerne, falls wir die richtigen für Sie sind:

Rufen Sie uns doch einfach an:

02251970080.
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Ein Vorgespräch über Ihre Probleme und ob wir helfen können, ist kostenlos. Und welches Honorar im Ernstfall auf Sie zukommt, können wir auch gleich klären.

E-Mails sind auch möglich, kanzlei@drkup.de, aber achten Sie auf die Risiken! Jeder kann mitlesen, und alles wird irgendwo gespeichert sein.

Abweichende Meinung? - Gerne!

Sollte irgend jemand einen Fehler auf dieser Homepage finden, sollte jemand der Ansicht sein, unsere Darstellung sei zu tendenziös und zu kritisch eingestellt gegenüber dem Insolvenzverfahren, sollte gar jemand sich beleidigt oder verleumdet fühlen (was niemals unsere Absicht war und ist), so bitten wir ihn, sich umgehend an uns zu wenden und in die Diskussion einzusteigen. Wir freuen uns über jede Resonanz, gerade auch über kritische Reaktionen. Und wir überprüfen unsere Standpunkte ständig und hören gerne andere, hoffentlich neue Argumente.

Wichtiger Hinweis für Beiträge zum Thema Recht im Internet

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Auch wenn die Autoren ständig darum bemüht sind, Beiträge zu verbessern, ist es möglich, dass Aussagen unrichtig, unvollständig, verfälscht, veraltet oder noch nicht gültig sind.

Verwenden Sie Informationen aus dem Internet, von dieser oder von anderen Seiten, keinesfalls für rechtliche Einschätzungen und zur Grundlage wichtiger Entscheidungen, ohne zusätzlich sachkundigen Rat eingeholt zu haben.

Wenden Sie sich wegen Ihres Anliegens an einen Anwalt, einen Interessenverband oder an eine Beratungsstelle. Diese haften für Fehler und haben in der Regel auch eine Haftpflichtversicherung, die für solche Schäden eintritt. Wer meint, er könne sich solchen Rechtsrat aus finanziellen Gründen nicht erlauben, kann sich zuvor einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht besorgen.

Beachten Sie, dass in vielen Rechtsangelegenheiten Fristen laufen, deren Versäumen Ihnen zum Nachteil gereichen kann. Diese Fristen können oft sehr kurz sein. Es gibt Maßnahmen, die müssen "unverzüglich" ergriffen werden. "Unverzüglich" heißt nach der gesetzlichen Definition: ohne jegliches schuldhaftes Zögern. Bereits leichte Fahrlässigkeit genügt als Schuld.

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