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Fachanwälte für Arbeitsrecht und Sozialrecht in Düren, Euskirchen und Köln, Spezialisten auch für Wettbewerbsverbote, Arbeitsrecht bei Insolvenz, Berufsunfähigkeit im Versorgungswerk

Wir informieren hier über

unsere Honorare bei nachvertraglichen Wettbewerbsverboten

Wir, das sind:

Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Sozialrecht in Köln Düren Euskirchen Oliver Derkorn Spezialist für Berufsunfähigkeit Versorgungswerke Haftung Steuerberaterversicherungsbeiträge

Oliver Derkorn, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht

und:

Fachwanwalt für Arbeitsrecht in Düren Euskirchen Köln Dr. Kunzmann spezialist für Wettbewerbsverbote und Insolvenzen

Dr. Walter Kunzmann, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Home: Wettbewerbsverbote
Wettbewerbsverbote für Geschäftsführer - Organe (GmbH ...)
Wettbewerbsverbot: nichtig - unverbindlich - wirksam?  und  Abwehr Wettbewerbsverbot
Durchsetzung des Wettbewerbsverbots  und  Taktik
Unser Honorar  und  Echo unserer Mandanten
Kontakt, Impressum, Sitemap und Datenschutz

Unsere Rechtsanwaltshonorare

Für unsere Tätigkeit bei nachvertraglichen Wettbewerbsverboten wenden wir die gleichen Prinzipien an, wie generell bei unseren sonstigen Honoraren für die Tätigkeit als Fachanwälte für Arbeitsrecht und Sozialrecht.

Beratung

Für die umfassende beratende Tätigkeit unterbreiten wir ein Angebot für ein Pauschalhonorar. Dies deckt die gesamte Beratung ab, ohne Nachforderungen unsererseits.

Unsere Beratung beschränkt sich nicht auf die reine Beantwortung von Rechtsfragen. Falls zum Beispiel der Mandant die Frage hat, ob ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot unverbindlich ist, geben wir nicht nur eine juristische Bewertung ab. Wir suchen gemeinsam eine Lösung des hinter dieser Frage stehenden Problems, zum Beispiel wie der Wechsel zum neuen Arbeitgeber dennoch gelingt.

Und unsere Mandanten bewerten gerade positiv, dass wir umfassend beraten und die Probleme mit Erfolg lösen.

Wir unterbreiteten noch nie ein Angebot, das den Betrag von 1.000,00 € überschritt.

Unsere Mandanten fanden unsere Honorare im Nachhinein stets angemessen.

Um ein angemessenes Angebot unterbreiten zu können, müssen wir uns vorab einen Überblick verschaffen über die zu lösende Aufgabe. Bis zur Abgabe unseres Angebots ist diese Tätigkeit kostenlos. Dies wird oft als "kostenlose Ersteinschätzung" bezeichnet.

Honorar für Vertretung - auch bei Gericht

Für die sonstige außergerichtliche Tätigkeit (Auftreten als Anwalt gegenüber Dritten) wie auch für die gerichtliche Tätigkeit berechnet sich unser Honorar entsprechend den gesetzlichen Regeln am Gegenstandswert. Dies ist auch die Grundlage für Abrechnung mit Rechtsschutzversicherern.

Wir nutzten noch nie die vom Gesetz vorgesehene Möglichkeit, hier höhere Honorare zu vereinbaren.

Honorarvereinbarung

Wir vereinbarten bei nachvertraglichen Wettbewerbsverboten bis jetzt noch keine Sonderhonorare bei außergerichtlicher oder gerichtlicher Tätigkeit, sodass wir uns stets auf die gesetzlichen Gebühren beschränkten.

Rechtsschutzversicherung

Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist im Hinblick auf nachvertragliche Wettbewerbsverbote dringend anzuraten. Die Rechtsschutzversicherungen haben unterschiedliche Wartezeiten, ab denen sie eintreten. Am weitesten verbreitet ist eine Wartezeit von drei Monaten.

Unsere Homepage wird zumeist erst besucht, wenn Rechtskonflikte drohen. Wir empfehlen deshalb dringend, eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht abzuschließen. Sie sollten sich beeilen. Entscheidend für deren Eintrittspflicht ist der Versicherungsfall, also ein behaupteter Rechtsverstoß. Nur die Sorge, dass ein Rechtsverstoß künftig eintreten könne, ist noch kein Versicherungsfall.

Und für den Fall, dass Sie diese danach doch nicht brauchen: vielleicht umso besser für Sie!

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Wir sind vor allem regional tätig im westlichen Rheinland, aber auch deutschlandweit.

Fachanwälte Arbeitsrecht in Düren und Euskirchen fahren auch zum Landesarbeitsgericht und Arbeitsgericht in Köln

Eingang zum Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht in Köln

Wir versprechen: wir nehmen alle Gerichtstermine persönlich war, nicht nur in Düren, Euskirchen, Bonn, Köln ... . Wir beauftragen keine anderen Anwälte mit der Terminsvertretung. Wir reisen selbst an, auch nach Berlin, Potsdam, Chemnitz, Emden, Aachen, Freiburg, Hof oder Bautzen!

Fundierte Kenntnisse des Arbeitsrechts sind unersetzlich. Aber für eine gute Interessenvertretung braucht man mehr. Das erläutern wir gerne am Beispiel des Verzugslohns und die damit verbundenen Risiken für Arbeitgeber = Chancen der Arbeitnehmer.

Aufgrund der Erfahrung mit vielen Fällen in Spezialgebieten entwickelten sich zusätzliche Schwerpunkte, in denen wir überdurchschnittlich viel Erfahungen sammelten:

Insolvenz des Arbeitgebers - Arbeitsrecht die Ansprüche gegen Insolvenzverwalter durchsetzen

Ergänzt wird dies mit ausgewählten Bereichen des Sozialrechts, die Bezug zum Arbeitsleben haben: Arbeitslosengeld, Schwerbehindertenrecht, Renten und Krankengeld.

Auch hier entwickelten sich Spezialgebiete:

Die Kosten

Für unsere Arbeit erwarten wir angemessene Honorare. Wir sagen unseren Mandanten zu Beginn, was an Kosten auf sie  zukommt. Grundsätze des Honorars finden Sie hier!

Wir helfen gerne!

Wir helfen Ihnen gerne, falls wir die richtigen für Sie sind:

Rufen Sie uns doch einfach an:

02251970080.
Telefon Fachanwälte Arbeitsrecht Sozialrecht

Ein Vorgespräch über Ihre Probleme und ob wir helfen können, ist kostenlos. Und welches Honorar im Ernstfall auf Sie zukommt, können wir auch gleich klären.

E-Mails sind auch möglich, kanzlei@drkup.de, aber achten Sie auf die Risiken! Jeder kann mitlesen, und alles wird irgendwo gespeichert sein.

Abweichende Meinung? - Gerne!

Sollte irgend jemand einen Fehler auf dieser Homepage finden, sollte jemand der Ansicht sein, unsere Darstellung sei zu tendenziös und zu kritisch eingestellt gegenüber dem Insolvenzverfahren, sollte gar jemand sich beleidigt oder verleumdet fühlen (was niemals unsere Absicht war und ist), so bitten wir ihn, sich umgehend an uns zu wenden und in die Diskussion einzusteigen. Wir freuen uns über jede Resonanz, gerade auch über kritische Reaktionen. Und wir überprüfen unsere Standpunkte ständig und hören gerne andere, hoffentlich neue Argumente.

Wichtiger Hinweis für Beiträge zum Thema Recht im Internet

- angelehnt an die Hinweise der deutschen Wikipedia zu Rechtsthemen.

Unsere Beiträge im Internet dienen der allgemeinen Information, nicht der Beratung bei individuellen rechtlichen Anliegen. Allein aufgrund der Tatsache, dass das Recht sich ständig ändert, können unsere Beiträge nie zu 100 % richtig sein. Was gestern noch absolut zutreffend war, mag heute durch ein Urteil eines Gerichts oder durch den berühmten Federstrich des Gesetzgebers abgrundtief falsch geworden sein.

Auch wenn die Autoren ständig darum bemüht sind, Beiträge zu verbessern, ist es möglich, dass Aussagen unrichtig, unvollständig, verfälscht, veraltet oder noch nicht gültig sind.

Verwenden Sie Informationen aus dem Internet, von dieser oder von anderen Seiten, keinesfalls für rechtliche Einschätzungen und zur Grundlage wichtiger Entscheidungen, ohne zusätzlich sachkundigen Rat eingeholt zu haben.

Wenden Sie sich wegen Ihres Anliegens an einen Anwalt, einen Interessenverband oder an eine Beratungsstelle. Diese haften für Fehler und haben in der Regel auch eine Haftpflichtversicherung, die für solche Schäden eintritt. Wer meint, er könne sich solchen Rechtsrat aus finanziellen Gründen nicht erlauben, kann sich zuvor einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht besorgen.

Beachten Sie, dass in vielen Rechtsangelegenheiten Fristen laufen, deren Versäumen Ihnen zum Nachteil gereichen kann. Diese Fristen können oft sehr kurz sein. Es gibt Maßnahmen, die müssen "unverzüglich" ergriffen werden. "Unverzüglich" heißt nach der gesetzlichen Definition: ohne jegliches schuldhaftes Zögern. Bereits leichte Fahrlässigkeit genügt als Schuld.

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